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   VG Münster, 13.05.2014 - 13 K 3135/13.O   

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https://dejure.org/2014,10674
VG Münster, 13.05.2014 - 13 K 3135/13.O (https://dejure.org/2014,10674)
VG Münster, Entscheidung vom 13.05.2014 - 13 K 3135/13.O (https://dejure.org/2014,10674)
VG Münster, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 13 K 3135/13.O (https://dejure.org/2014,10674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer mit den Mitteln des Disziplinarrechts zur verfolgenden Dienstpflichtverletzung; Dienstpflichtverletzung durch Halten einer spontanen Rede auf einer Veranstaltung einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Äußerungen gegenüber Schülern, Eltern und Kollegen sowie bei politischer Versammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.07.2012 - 2 B 16.12

    Versetzung eines Beamten wegen politischer Betätigung mit dienstlichem Bezug;

    Auszug aus VG Münster, 13.05.2014 - 13 K 3135/13
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 2 B 16.12 -, juris, Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2012 - 2 B 16.12 -, juris, Rn. 11.

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Münster, 13.05.2014 - 13 K 3135/13
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, BVerwGE 140, 185 = juris, Rn. 29.
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

    Auszug aus VG Münster, 13.05.2014 - 13 K 3135/13
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 -, NJW 2005, 1344 = juris, Rn. 44.
  • BVerwG, 17.05.2001 - 1 DB 15.01

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Dienstbezügen; Polizeibeamter im

    Auszug aus VG Münster, 13.05.2014 - 13 K 3135/13
    Dies gilt auch bei Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, - vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 1 DB 15.01 -, juris, Rn. 36, die unter Berufung auf das Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot im Interesse des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine dem freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat verpflichtete Beamtenschaft von diesen verlangt zu vermeiden, dass sie durch ihr öffentliches außerdienstliches Verhalten in vorhersehbarer und in daher zurechenbarer Weise den Anschein setzen, sich mit rechtsextremem Gedankengut zu identifizieren oder auch nur zu sympathisieren.
  • VG Magdeburg, 14.02.2012 - 8 A 6/11

    Disziplinarrecht: beamtenrechtliches Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot,

    Auszug aus VG Münster, 13.05.2014 - 13 K 3135/13
    vgl. VG Magdeburg, Urteil vom 14. Februar 2012 - 8 A 6/11 -, juris, Rn. 27 m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 5 A 837/11

    Veröffentlichung einer Partei im Verfassungsschutzbericht aufgrund hinreichender

    Auszug aus VG Münster, 13.05.2014 - 13 K 3135/13
    vgl. nur OVG O. , Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 A 837/11 -, juris, Rn. 3.
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 515/15

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zwingende dienstliche Gründe;

    Gegen diese Disziplinarverfügung richtete der Kläger eine Klage zum Verwaltungsgericht Münster (13 K 3135/13.O), welches die Disziplinarverfügung mit Urteil vom 13. Mai 2014 aufhob.
  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 3816/13

    Verlängerung der Probezeit; Bewährung; Nichtbewährung; Sachverhaltsermittlung;

    Gegen diese Disziplinarverfügung richtete der Kläger eine Klage zum Verwaltungsgericht Münster (13 K 3135/13.O), welches die Disziplinarverfügung mit Urteil vom 13. Mai 2014 aufhob.

    So ausdrücklich festgestellt im Hinblick auf die Disziplinarverfügung gegen den Kläger und mit ausführlicher Begründung: VG Münster, Urteil vom13. Mai 2014 - 13 K 3135/13.O -, juris Rn. 82.

  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 1 K 2645/15

    Abordnung; Versetzung; Aufhebung; Personalrat; aufnehmende Dienststelle; actus

    Gegen diese Disziplinarverfügung richtete der Kläger eine Klage zum Verwaltungsgericht Münster (13 K 3135/13.O), welches die Disziplinarverfügung mit Urteil vom 13. Mai 2014 aufhob.
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